Am 17. Oktober 1995 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
gegen die Diskriminierung eines Mannes, dessen beruflicher Aufstieg
bei der Besetzung einer leitenden Stelle im Bremer Gartenbauamt zugunsten
einer Frau streitig gemacht werden sollte. Im Gutachten des Generalanwalts
des EuGH wurden zwar Benachteiligungen von Frauen im Berufsleben
wahrgenommen, deren Beseitigung aber sei durch Fördermaßnahmen für
Frauen und nicht durch Diskriminierung von Männern anzugehen. Das
Urteil des EuGH erkannte die Richtigkeit des Gutachtens an und entschied
zugunsten des Klägers. Nur zwei Jahre später, am 11. November 1997
revidierte der EuGH dieses Urteil mit einer Entscheidung, nach welcher
fortan erlaubt sei, "bei gleicher Qualifikation von Bewerbern
unterschiedlichen Geschlechts in bezug auf Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung weibliche Bewerber in behördlichen Geschäftsbereichen,
in denen... weniger Frauen als Männer beschäftigt sind, bevorzugt
zu befördern..." Der umgekehrte Fall für Geschäftsbereiche,
in welchen weniger Männer als Frauen beschäftigt wären, wurde nicht
erwähnt!
Wie kam es zu dieser überraschenden Wendung? Was war zwischen den
Jahren 1995 und 1997 geschehen?
Bis zu den neunziger Jahren reiften ein Wirtschaftsfeminismus und
eine feministische Arbeitsmarktpolitik heran, die schon bewirkt hatten,
daß 70 Prozent der in den Jahren zwischen 1970 und 1990 in der BRD
neu geschaffenen fünf Millionen Arbeitsplätzen von Frauen besetzt
wurden.1 Im Jahr 1995 war - nach einem kurzen Ausgleich
im Vorjahr - die Arbeitslosigkeit bei den Männern wieder ungleich
zu der der Frauen gestiegen. Ausgerechnet das ist die
Zeit, in welcher die bisherige Frauenförderung mit einem neuen zusätzlichen "innerstaatlichen
Mechanismus" bereichert wird, und das nicht nur für die feministischen
Anliegen am Arbeitsmarkt.
Während der 4. Weltfrauenkonferenz im September 1995 in Peking nämlich
wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus 189 Staaten die Gründung
einer Aktionsplattform verabschiedet, welche "die Notwendigkeit
einer geschlechterspezifischen Betrachtungsweise von Entscheidungen
und deren Folgen" ausdrücklich festlegte und Gender-Mainstreaming zu
ihrem Instrument erklärte.
Wir könnten
auf den nächsten und auch auf späteren Seiten Methoden
und Ergebnisse des teuren (ca. 4 Mrd. Euro aus den Mitteln des
Europäischen Sozialfonds für die Jahre 2000 bis 2006) "Mechanismus" abhandeln.
Wir könnten die auf Basis des Gender-Mainstreaming praktizierten
Maßnahmen hinsichtlich ihrer Chancengerechtigkeit untersuchen,
und wir könnten die vom gendermainstreamingschen Geist inspirierten
Formulierungen auf offiziellen Dokumenten und anderen Regierungs-
und Parteientexten im Hinblick auf eine ebenbürtige Berücksichtigung
der Männer analysieren. Wir könnten die Phasen der Zementierung
des Macht- und Kontrollapparates, als welcher uns Gender-Mainstreaming
auf UN- und EU-Ebene erscheinen wird, durchgehen und bereits erkennbare
Wirkungen des Molochs auf einigen der Lieblingsfelder seiner Wirksamkeit,
die da sind: Beschäftigungspolitik, Strukturpolitik, Forschungs-,
Bildungs-, Sozialpolitik und Entwicklungshilfe genauer untersuchen.
Sollte sich währenddessen beim Leser die Vision einer Schlange
einstellen, die durch sämtliche Instanzen schleicht und sich
nach Rosinchen für die Weiblichkeit umschaut, ohne dabei zu
versäumen, gelegentlich etwas Gift in die Postkörbe der
Männer zu verspritzen, dann wäre Gender-Mainstreaming
gut erkannt.
Zum Vergleich sei hier die Besprechung jenes Textes aus der Broschüre
des Ministeriums für Entwicklungshilfe "Der Beitrag Deutschlands
zum Wiederaufbau und Entwicklung von Afghanistan" empfohlen,
die sich hier im "Zeitgeschehen" unter dem Titel: "Von der grundsätzlichen Inkompetenz
des Feminismus...", Untertitel: "Frauen lassen siegen",
befindet. Es sei dazu erwähnt, daß die amtierende Entwicklungsministerin
zur Zeit der Erstellung dieses Programms, Frau Heidemarie Wieczorek-Zeul
jene Dame war, die das erste Urteil des EuGH 1995 gegen die Diskriminierung
von Männern medienweit als eine "Unverschämtheit" verschrien
hatte!
Zwei Jahre nach diesem Urteil und der einen Monat davor statt gefundenen
Pekinger Weltfrauenkonferenz war nun das Konzept des Gender-Mainstreaming soweit gediehen, daß in seinem "Leitfaden
zur Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen" der Satz
zu lesen war: "Ungleichbehandlung und Fördermaßnahmen (positive
Aktionen) könnten sich daher als notwendig erweisen, um die Diskriminierungen
der Vergangenheit und Gegenwart auszugleichen." Mit "Ungleichbehandlung" ist
die der Männer gemeint, "Fördermaßnahmen" beziehen sich
natürlich auf Frauen.
Kein Zweifel, der EuGH hatte kapiert! Kapiert, daß der Weg von der
Gleichberechtigung zur Gleichstellung über die Ungleichbehandlung
führt, d. h. Gleichstellung frißt Gleichberechtigung auf, d. h. Rechte
werden zugunsten von Positionen neutralisiert, d. h. der Rechtsstaat
wird ordentlich attackiert und das europaweit vorerst und bis zum
- hoffentlich nicht allzu späten - Erwachen mit Erfolg.
Aber da wären noch unsere munteren Femalistinnen.
Was wollten wir von ihnen? Warum hatten wir sie in unserem Kontext
einbezogen? War es nicht wegen ihres Leitspruches: "Die Zukunft
gehört den Frauen"?