Urteile, Erklärungen und Schmiergelder
V
erantwortung, ein Schlüsselwort in der Feminismusgeschichte. Die Verantwortungsverschiebung auf den Mann wandelte sich mit dem Aufkommen des Staatsfeminismus um. Sie wurde fortan auf den Staat, die Behörden und rechtlichen Instanzen übertragen. Wie war's noch mal: "Damit die Forschung den Bedürfnissen der Frauen gerecht wird, muss eine Beteiligung der Frauen mit einem Anteil von mindestens 40% in allen Gremien auf sämtlichen Ebenen der Durchführung und Verwaltung der Forschungsprogramme angestrebt werden." Wie? Frauen müssen also nicht erst der Forschung gerecht werden, bevor sie 40% solcher Kapazitäten bilden? Nein, es könnte auch anders gehen:
Option eins (schwedisch): "Die [EU]Kommission begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-407/98 (Abrahamsson und Anderson/Elisabeth Fogelqvist)", lesen wir auf den Seiten der Kommission. Worüber freut sich die Kommission so? Es begann mit der "Berufung einer ausreichend, aber weniger gut qualifizierten Frau auf den Lehrstuhl für Hydrosphärologie an der Universität Göteborg, die zum Nachteil des höher qualifizierten Mannes erfolgte." Der von der schwedischen Gleichstellungsvorschrift (SFS 1995:936) - nach welcher die Einstellung der unterrepräsentierten Frauen Vorrang vor der besseren Qualifikation männlicher Bewerber hat(!) - übergangene Mann, Herr Anderson, wandte sich offensichtlich an den EuGH, der zwar das schwedische Urteil als nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht erklärte. Denn nach der EU-Richtlinie (so die Kommission) gilt: "Der automatische und absolute Vorrang für Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts, die eine ausreichende, aber niedrigere Qualifikation aufweisen, ist... ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung."
Nicht so sah es die schwedische Vorschrift. Obwohl der "betraute Berufungsausschuß (im Jahr 1997) entschied, daß der Unterschied zwischen den Qualifikationen von Herrn Anderson und Frau Fogelqvist "erheblich war", fand es der betraute Berufungsausschuß "schwierig zu beurteilen, ob dieser Unterschied [der ja erheblich war] so groß war, daß der Vorzug einer weniger qualifizierten Person eine Verletzung des Prinzips der objektiven Beurteilung darstellen würde." Also "ernannte" der Dekan der Universität den erheblich geringer qualifizierten Bewerber, Frau Fogelqvist "und wies darauf hin, daß der Unterschied zwischen den Qualifikationen nicht so erheblich sei, daß die bevorzugende Maßnahme nicht mehr anwendbar wäre."
So unelegant wie der ganze schwedische Fall war, so diffus umschreiben aber auch die Worte der EU-Kommissarin Diamantopoulou den Gehalt des europäischen Urteils:"Das Urteil [gefällt am 6. Juni 2000] zieht die unterschiedlichen Lebensumstände von Frauen und Männern in Betracht, indem es anerkennt, daß unterschiedliche Qualifikationen als gleichwertig anerkannt werden können." Lebensumstände? Haben wir das richtig verstanden? Erheblich unterschiedliche Qualifikationen könnten u.U. auch platt gemacht und als "gleichwertig" ausgegeben werden, um - welchen auch immer - "unterschiedlichen Lebensumständen von Frauen und Männern" gerecht zu werden? Wäre vielleicht unter solchen Kriterien das schwedische Urteil die bessere Alternative?
"Frauen", fährt die Kommissarin etwas bedrohlich fort, "fürchten den Vergleich ihrer Qualifikationen mit denen der männlichen Bewerber nicht." Etwa deswegen, weil die nationalen und internationalen Einrichtungen der EU-Länder einmal per Dekret und bloß mit der Überzeugungskraft bemühten Gestammels eine "erheblich" höhere Qualifikation zugunsten der Frauen in einer rigorosen "positiven Aktion" ignorieren könnten?
Und der Gipfel: Die Kommissarin ist besorgt! Nicht aber um das Wesen der Justiz in Schweden (und später vielleicht in der EU). Auch nicht um den langsamen doch sicheren Verfall jener Systeme in Bildung und anderswo, denen per Gesetz die Qualifikation zugunsten geschlechtertechnokratischer Spezifika entzogen würde. "Worüber wir besorgt sind", fährt die Besorgniserregte fort, ist "die Benachteiligung von Frauen aufgrund der bestehenden Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft, die auf der Vorstellung einer althergebrachten Aufgabenverteilung beruhen, denen aber mit positiven Maßnahmen erfolgreich gegengesteuert werden kann."1


